... betreuter Urlaub von Zuhause!

Preise & Pflegeversicherung

Mit dem Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung können Sie Leistungen der teilstationären Pflege beantragen. Wenn Sie bereits den Pflegegrad 2-5 haben, reicht ein kurzer Antrag bei der Pflegekasse.

Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen: Die Pflege- und Betreuungskosten (über alle Pflegegrade hinweg), die Kosten für Verpflegung und Unterkunft, die Investitionskosten und die Fahrtkosten. Diese Beträge können ausschließlich für die Tagespflege eingesetzt werden und nicht für andere Angebote genutzt oder anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Der Anspruch besteht zusätzlich neben den ambulanten Pflegesachleistungen. Menschen mit dem Pflegegrad 1 können die ihnen zustehenden Unterstützungs- und Entlastungleistungen (nach §45) für die Tagespflege einsetzen.

Es bleibt ein Eigenteil je Tagesgast für Unterkunft, Verpflegung, und Investitionskosten.
Bei Nutzung unseres Fahrdienstes rechnen wir den landesweiten Satz je Fahrt ab.

Gerne beraten wir Sie dazu und erstellen Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag.

Übernahme durch Pflegeversicherung

bis zur Höhe des Betrages für den jeweiligen Pflegegrad.

  • Pflege- und Betreuungskosten über alle Pflegegrade hinweg: 96,90 € / Tag
  • Altenpflegeausbildungs-Umlage: 4,25 € / Tag
  • Fahrtkosten (optional):
    • Je nach Entfernung rechnen wir den landesweiten Satz je Fahrt zwischen  2,00 € und 7,95 € ab.
    • Für den Rollstuhltransport wird eine zusätzliche Pauschale von 3,95 € erhoben.
  • Pflegekosten:
    • Pflegegrad 2: bis zu 689,00 €
    • Pflegegrad 3: bis zu 1298,00 €
    • Pflegegrad 4: bis zu 1612,00 €
    • Pflegegrad 5: bis zu 1995,00 €
Eigenanteil je Tagesgast
  • Unterkunft: 9,79 € / Tag
  • Verpflegung: 8,01 € / Tag
  • Investitionskosten: 11,55 € / Tag
Abwesenheitsregelung

Vergütungsregelung bei unvorhersehbarer Abwesenheit (lt. Rahmenvertrag)

  • 75% des Tagespflegesatzes
  • 75% Unterkunft und Verpflegung
  • 14 Kalendertage vor der geplanten Abwesenheit ist eine kostenfreie Abmeldung des Tagespflegesatzes, der Unterkunft und Verpflegung möglich (z.B. Urlaub, Kurzzeitpflege).